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Grundsteuerreform - Was auf Sie zukommt

Verbandsgemeinde Egelner Mulde, den 11.04.2022

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt, bringt das Jahr 2022 eine Neuerung – die Grundsteuer-Reform. Wegen Verzerrungen der Werte durch veraltete Daten erklärte das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Berechnungsmethode für verfassungswidrig. Die Finanzämter verwendeten dafür Daten aus dem Jahr 1935 in Ostdeutschland und aus dem Jahr 1964 für Westdeutschland. Bund und Länder haben sich nun auf die Schaffung einer neuen Berechnungsgrundlage geeinigt. Bis zum Jahr 2025 werden die Werte aller Grundstücke in Deutschland neu ermittelt. Dies betrifft alle bebauten und unbebauten Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Für Eigentümer hat die neue Regelung Konsequenzen. Denn um die Grundstücksbewertung bewerkstelligen zu können, brauchen die Finanzämter Daten. Daten, die die Eigentümer liefern müssen. Das bedeutet: Im Jahr 2022 müssen alle Besitzer von Immobilien und Grundstücken erstmals eine Erklärung abgeben, das Finanzamt bezeichnet es als die "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts". Die Finanzverwaltungen werden im Zeitraum vom 16.06.2022 bis 27.06.2022 entsprechende Informationsschreiben an alle Grundstückseigentümer versenden.

Erstmals gezahlt werden muss die neue Grundsteuer dann ab 01.01.2025.

 

Weitere aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Internetseite des Ministerium der Finanzen.

 
Weitere Informationen:
Links
Internetseite des Ministerium der Finanzen - Grundsteuerreform
 
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