Kommunale Wärmeplanung

Nationale Klimaschutz Initiative

Kommunale Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Egelner Mulde


Die Verbandsgemeinde Egelner Mulde lässt für die Mitgliedsgemeinden eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) erstellen. Das Vorhaben wird vom Bund gefördert über die sogenannte Kommunalrichtlinie (Förderkennzeichen 67K29182; www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie).

 

Per Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG), das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, sind die Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Egelner Mulde verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 einen Kommunalen Wärmeplan vorzulegen.

 

Auf dieser Seite, die wir regelmäßig aktualisieren, informieren wir über die einzelnen Schritte der KWP, erste Ergebnisse und wann sich die Einwohnerinnen und Einwohner in den Prozess einbringen können.

Die Verbandsgemeinde Egelner Mulde hat die Energie Mittelsachsen GmbH (www.e-ms.de) im März dieses Jahres mit der Erstellung einer KWP beauftragt. Dem voraus ging eine öffentliche Ausschreibung.

 

Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr: „Wir sind bestrebt, den Bürgern und Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit bei Investitionsentscheidungen für ihre künftige Wärmeversorgung zu gewährleisten.“

 

Warum Kommunale Wärmeplanung?

 

Mit dem Gesetz hat der Bund die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen.
 

Einer Bestands- und Potenzialanalyse der lokalen Gegebenheiten geht zunächst eine Eignungsprüfung voraus. Auf Basis der Analyseergebnisse soll ein Zielszenario erarbeitet, die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete vorgenommen und eine Umsetzungsstrategie hin zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie klimaneutralen Wärmeversorgung erstellt werden. 
 

Die KWP soll technologieoffen gestaltet werden, d.h. sie ermöglicht eine zentrale Versorgung mittels Fernwärme oder klimaneutraler Gase, sowie eine dezentrale Wärmeversorgung, entsprechend den regionalen Voraussetzungen.
 

Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen, wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland bezogen werden. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Gas und knapp jeder vierte mit Heizöl. Fernwärme macht aktuell rund 14 Prozent aus. Diese wird jedoch bisher ebenfalls überwiegend aus fossilen Brennstoffen gewonnen. „Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.“ (Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

 

FAQ zur Kommunalen Wärmeplanung 

1. Was ist eine Kommunale Wärmeplanung?

2. Erfolgt der KWP-Prozess transparent?

3. Was ist bei den gesetzlichen Vorgaben von WPG und Gebäudeenergiegesetz zu beachten?

4. Wie rechtsverbindlich ist die KWP, und wie geht es nach deren Fertigstellung weiter?

5. Und wie geht es dann weiter?

6. Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Kommunale Wärmeplanung?

7. Wie wird die KWP in der Verbandsgemeinde Egelner Mulde finanziert?

 

Nationale Klimaschutzinitiative:

 

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen der Bildungseinrichtungen.

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie