Entsorgung von Alttextilien
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen (Paragraf 20 Absatz 2
Satz 1 Nummer 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz).
Grundsätzlich sollen sämtliche Textilien, sowohl gut erhaltene und noch tragbare Textilien als auch
zerschlissene Bekleidung, getrennt gesammelt werden. Denn letztere kann noch recycelt werden, zum Beispiel
als Malervlies, Dämmstoff oder Putzlappen. Wenn es vor Ort keine getrennte Sammlung für zerschlissene
Kleidung gibt, kann diese auch weiterhin in den Restmüll.
Grundsätzlich gilt:
Wiederverwendbare, saubere Kleidung sollte weiterhin in die aufgestellten Kleidercontainer eingeworfen werden.
Zerschlissene oder gering verschmutzte Textilien können gebührenfrei an den Wertstoffhöfen des Salzlandkreises
abgegeben oder über die Sperrmüllsammlung zur Abholung angemeldet werden, damit diese recycelt werden können.
Stark verschmutzte Textilien können weiterhin in die Restmülltonne geworfen werden.