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Kleiderkammer Egeln
(Wasserburg Egeln - Unterburg)

 

Öffnungszeiten:

Mo. Di. Mi. 08.00 - 13.00 Uhr

Fr. 15.00 - 17.00 Uhr

 

MVZ Börde

Corona-Teststation

MVZ Börde

Markt 16

39435 Egeln

 

Öffnungszeiten:

  • Montag        08:00 Uhr– 10:00 Uhr
    (PCR-Test     10:00 - 11:00 Uhr)​​​​​
  • Dienstag       08:00 Uhr – 10:00 Uhr
    (PCR-Test     10:00 - 11:00 Uhr)​​​​​
  • Mittwoch     08:00 Uhr – 10:00 Uhr
    (PCR-Test     10:00 - 11:00 Uhr)​​​​​
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  • Freitag         08:00 Uhr – 10:00 Uhr
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Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen


Allgemeine Informationen

Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.

Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

 

  • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. beglaubigte Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
  • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
  • anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.)
  • die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.
  • Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen)

 

 

Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden können nicht beglaubigt werden. Diese amtlichen Auszüge werden direkt aus den Personenstandsregistern gefertigt.


Rechtsgrundlagen

§§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§§ 1 und 3 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA)
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)


Notwendige Unterlagen

- bei Beglaubigungen: Original und zu beglaubigende Kopie

- bei Unterschriftsbeglaubigungen: Bundespersonalausweis oder Reisepass sowie das Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist


Kosten

 

1. Ausfertigung: 4,60 € je Seite
Ab der 2. und für jede weitere Ausfertigung: 2,00 € je Seite

 


Ansprechpartner

Bürgerservice
Markt 18
39435 Egeln
E-Mail

Herr Lachmuth
Telefon (039268) 944-191

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Markt 18

39435 Egeln

Telefon: 039268 / 944-0

Telefax: 039268 / 944-445

eMail:
 

 

Öffnungszeiten:

Montag:       9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag:     9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch:     geschlossen

Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag:        9.00 - 12.00 Uhr

Polizeidienststelle Egeln:

Alter Markt 6 
39435 Egeln

Telefon: 039268 / 398229


Sprechzeit:

Dienstag 10.00 - 18.00 Uhr