Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen


Allgemeine Informationen

Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.

Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

 

 

 

Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden können nicht beglaubigt werden. Diese amtlichen Auszüge werden direkt aus den Personenstandsregistern gefertigt.


Rechtsgrundlagen

§§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§§ 1 und 3 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA)
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)


Notwendige Unterlagen

- bei Beglaubigungen: Original und zu beglaubigende Kopie

- bei Unterschriftsbeglaubigungen: Bundespersonalausweis oder Reisepass sowie das Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist


Gebühren

 

1. Ausfertigung: 6,00 € je Seite
Ab der 2. und für jede weitere Ausfertigung: 2,50 € je Seite

 


Ansprechpartner

Bürgerservice
Markt 18
39435 Egeln

Herr Lachmuth
Telefon (039268) 944-191

Frau Zwintzscher
Telefon (039268) 944-192

Frau Gumtz
Telefon (039268) 944-193