Anmeldung Wohnsitz / Zweitwohnsitz
Allgemeine Informationen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der für den neuen Wohnort zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen) können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis und/oder Reisepass/Kinderausweis
ggf. Geburtsurkunde
Eigentumsbestätigungen bei Haus oder Eigentumswohnung
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpartner
BürgerserviceMarkt 18
39435 Egeln
Frau Gumtz
(039268) 944-193
Herr Lachmuth
(039268) 944-191
Frau Zwintzscher
(039268) 944-192
Formulare
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Wohnungsgeberbestätigung nach §19 BMG