Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen in Sachsen-Anhalt) und der Caritasverband bieten am 21.4.2020 für die Stadt Bernburg (Saale) und den Landkreis Salzlandkreis wieder eine Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht an.
Da wir unsere Dienststelle für den Besucherverkehr mindestens bis 17.4. (Freitag nach Ostern) und unter Umständen auch darüber hinaus schließen und unsere Kooperationspartner dies ebenso handhaben, werden wir zunächst weiterhin alle Personen mit vereinbarten Terminen telefonisch beraten.
Wir weisen ausdrücklich auf unser Angebot hin, zunächst weiterhin Beratung telefonisch oder per Mail in Anspruch zu nehmen.
Wir haben seinerzeit infolge der Abriegelung einzelner Orte anlässlich des Elbehochwassers folgende Verfahrensweise entwickelt, die wir nun wieder aktivieren:
Personen, die bereits einen Termin vereinbart haben, werden wir anrufen. Personen, die einen Telefontermin vereinbaren wollen, legen wir dementsprechend nahe, sich für unser Beratungsangebot zunächst per Telefon (0391/ 5209402 oder 0391/4080521) oder E-Mail (schulze@caritas-ikz-md.de) anzumelden; ggf. werden zeitnah die erforderlichen (komplexen) Formulare postalisch übersandt, um sie dann im Telefontermin „Zeile für Zeile“ durchzusprechen.
Für die Anmeldungen gelten folgende Zeitfenster: Mo bis Mi 10 bis 16 Uhr; Do 13 bis 18 Uhr, Fr 10 bis 13 Uhr.
Wir werden, orientiert an unserer Jahresplanung für die Sprechtage, spezielle Zeitfenster in den Terminkalendern unserer Berater exklusiv für Ratsuchende aus bestimmten Regionen reservieren; die Berater werden in diesen Zeitfenstern von ihren übrigen Aufgaben freigestellt.
Mit Rücksicht auf unsere Terminplanung und auf die Telefonrechnung der Ratsuchenden rufen wir zurück. Achtung: Hierfür ist die Voranmeldung notwendig! Wir bitten um Beachtung der Informationen anbei und Veröffentlichung des Termins.
Hinweis: parallel findet über eine andere Rufnummer ein weiteres Beratungsangebot statt.
Im Nachgang zu den bisherigen Pressemitteilungen weise ich darauf hin, dass die Antragstellung nach den Rehabilitierungsgesetzen nunmehr ohne Befristung möglich ist. Die aktuelle Gesetzesänderung ist am 29.11.2019 in Kraft getreten. Zu den weiteren Inhalten enthält die ergänzte Pressemitteilung erste Informationen.
Zusatzinfo zur Stiftung Anerkennung und Hilfe (verlängerte Antragsfrist: 31.12.2020) ebenfalls anliegend.
Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Schleinufer 12
D-39104 Magdeburg