Giftstoffe in der Ehle

Bis alle weiteren Untersuchungen abgeschlossen sind, gibt das Umweltministerium folgende Verhaltensempfehlungen zum Schutz der Gesundheit. Diese Hinweise entsprechen den Empfehlungen des Gutachters:

 

  • Bodenbearbeitung und der Anbau von Nutzpflanzen sollte im Abstand von 0 bis 10m zur Ehle unterbleiben.
  • Ob eine Bewirtschaftung der Flächen im Abstand von 10 m - 50 m möglich ist, bleibt der Bodenuntersuchung vorbehalten.
  • Kinder sollten bis auf Weiteres weder am Ufer noch im Bach spielen.
  • Fische aus Ehle sollten bis auf Weiteres nicht verzehrt werden.
  • Das Wasser der Ehle sollte bis auf Weiteres nicht zur Bewässerung oder zu anderen Zwecken genutzt werden.
  • Private und gewerbliche Brunnen sollten bis zum Abschluss der Untersuchung nicht genutzt werden.

 

Das Umweltministerium hat eine Informationsseite eingerichtet, die auf die häufigsten Fragen Antworten gibt.

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