Brauchtumsfeuer
Da die genehmigten Osterfeuer witterungsbedingt teilweise nicht durchgeführt werden konnten, gebe ich drei weitere Ausweichtermine bekannt:
Samstag, 11.04.
Samstag, 18.04.
Donnerstag, 30.04.
An diesen Tagen besteht die Möglichkeit, die Brauchtumsfeuer abzubrennen, wenn die Witterung es zulässt. Die bereits erteilten Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit.
Stöhr
Verbandsgemeindebürgermeister