Brauchtumsfeuer

Da die genehmigten Osterfeuer witterungsbedingt teilweise nicht durchgeführt werden konnten, gebe ich drei weitere Ausweichtermine bekannt:

 

Samstag, 11.04.

Samstag, 18.04.

Donnerstag, 30.04.

 

An diesen Tagen besteht die Möglichkeit, die Brauchtumsfeuer abzubrennen, wenn die Witterung es zulässt. Die bereits erteilten Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit.

 

Stöhr

Verbandsgemeindebürgermeister