Informationen zur Bundestagswahl 2013

Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 22. September 2013, von 08.00 - 18.00 Uhr statt. Nachfolgend finden Sie ein paar wichtige Informationen dazu.                                                                                                            


Eintragung in das Wählerverzeichnis

Alle Wahlberechtigten, die am 18. August 2013 (Stichtag) mit Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Egelner Mulde gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

 

Wahlberechtigte Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, können auf Antrag an der Bundestagswahl teilnehmen. Näheres dazu finden Sie auf der Website des Bundeswahlleiters.

Das erforderliche Formular (Anlage 2 BWO) ist bei allen Botschaften und Konsulaten des Bundesrepublik Deutschland im Ausland, beim Bundeswahlleiter und bei den Gemeindebehörden erhältlich.

 

Wahlberechtigte, die im Zeitraum 19. August bis 1. September 2013 in die Verbandsgemeinde Egelner Mulde ziehen, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Weitere Informationen und das erforderliche Formular erhalten Sie im Bürgerservice der Verbandsgemeinde Egelner Mulde, Markt 18, 39435 Egeln.

 

Nach dem 1. September 2013 ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nicht mehr möglich.

 

Jeder Wahlberechtigte kann in der Zeit vom 2. bis 6. September 2013, zu den üblichen Geschäftszeiten des Bürgerservice, Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und ggf. Einspruch einlegen. Näheres dazu ist der öffentlichen Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zu entnehmen

 

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen

Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, den Wahlraum aufzusuchen, können einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlscheinantrag ist schriftlich oder persönlich im Wahlbüro einzureichen. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

 

Wahlscheine können nur bis zum Freitag vor der Wahl 18:00 Uhr beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich.

 

Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Beachten Sie bitte, dass dies auch für Ehepartner gilt.

 

Das Formular für den Wahlscheinantrag finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.