Schuleingang: Mund-Nasen-Bedeckung
Am 27. und 28. August 2020 ist ab Schuleingang das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend!
Dies gilt nicht für den Unterricht.
Das Betreten des Schulgebäudes
ist nur den Schüler/innen und dem pädagogischen und technischen Personal erlaubt.
Erziehungs- und Sorgeberechtigte erhalten bei begründeten Anlässen nach schriftlicher oder telefonischer Absprache mit den Lehrerinnen einen Gesprächstermin.