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Reisepässe/vorläufige Reisepässe


Allgemeine Informationen

Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass mindestens zwei Monate vor Antritt der Reise.

 

Ab dem 01.11.2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Bei Reisepässen ist es vorgeschrieben Ihre Fingerabdrücke zu nehmen, deshalb ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen.

Gültigkeit des Reisepasses:
- bis 24 Jahre = 6 Jahre
- ab 24 Jahre = 10 Jahre

vorläufiger Reisepass:
- nur in dringenden Fällen, wenn ein Expressreisepass nicht mehr zu schaffen ist, oder bereits ein Reisepass beantragt wurde, der nicht rechtzeitig kommt
- Gültigkeit 1 Jahr (wird bei Abholung des regulären Reisepasses entwertet oder eingezogen)


Rechtsgrundlagen

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) (Ausweispflicht und Gültigkeitsdauer)


Notwendige Unterlagen

Zur Identitätsfeststellung benötigen wir entweder Ihren bisherigen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (auch wenn sie ungültig sind). Seit 01.05.2025 wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit QR-Code, im Passformat (45 x 35 mm Hochformat) , Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen benötigt. Der vom Fotografen bzw. Dienstleister erstellte QR-Code muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Mit diesem QR-Code kann das Foto vom Bürgerservice direkt online gesichert abgerufen werden. Ein Lichtbild kann aber auch direkt bei uns vor Ort gemacht werden, hierfür fällt eine Gebühr in Höhe  von 6,00 Euro an. 

Antragsteller unter 16-Jahre
Bei Beantragung für Kinder unter 16 Jahren, ist es notwendig eine Zustimmungserklärung vom anderen Elternteil mitzubringen, wenn gemeinsame Sorge besteht.


Bearbeitungsdauer

ca. 7 Wochen

Gebühren

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu zahlen. Eine Zahlung ist in bar oder per EC/Kredit-Karte möglich.


- 70,00 € (Standard-Reisepass) Gültigkeit: zehn Jahre
- 102,00 € (Express-Reisepass) Gültigkeit: zehn Jahre
- 37,50 € bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres Gültigkeit: sechs Jahre
- 69,50 € (Express-Reisepass) bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres Gültigkeit: sechs Jahre
- 22,00 € Zusatzgebühr für einen 48-Seiten-Pass

- 26,00 € (vorläufiger Reisepass) Gültigkeit: ein Jahr

Werden ein Reisepass oder ein Express-Reisepass von einer nicht zuständigen Behörde ausgestellt, wird hierfür jeweils die doppelte Gebühr erhoben.


Ansprechpartner

Bürgerservice
Markt 18
39435 Egeln

Frau Zwintzscher
Telefon (039268) 944-192

Frau Gumtz
Telefon (039268) 944-193


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).