Wanderlager


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in der Verbandsgemeinde Egelner Mulde vorübergehend Verkaufsstände oder Verkaufsveranstaltungen außerhalb einer festen gewerblichen Niederlassung – etwa auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder in Veranstaltungsbereichen – betreiben möchten, handelt es sich um ein sogenanntes Wanderlager. Dieses muss rechtzeitig bei der zuständigen Gewerbebehörde angemeldet werden.


Die Anmeldung eines Wanderlagers ist erforderlich, wenn:

  • Waren zum Verkauf angeboten werden, insbesondere im Reisegewerbe,

  • die Veranstaltung öffentlich angekündigt wird (z. B. durch Flyer, Plakate, Zeitungsanzeigen),

  • der Verkauf zeitlich begrenzt und nicht in festen Räumen stattfindet.


Was ist zu beachten?
Die Anmeldung muss mindestens zwei Wochen vor Beginn des Wanderlagers erfolgen. Bitte reichen Sie hierzu ein formloses Schreiben ein, das folgende Angaben enthält:

  • Name und Anschrift des Veranstalters

  • Ort und Zeitraum des Wanderlagers

  • Art und Umfang der angebotenen Waren oder Dienstleistungen

  • Nachweis der Reisegewerbekarte (sofern erforderlich)

  • Angaben zur Art der Werbung (z. B. Plakatierung, Handzettel)


Hinweis:
Nicht angemeldete oder verspätet gemeldete Wanderlager können ordnungsrechtlich beanstandet und ggf. untersagt werden.


Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

 


Ansprechpartner

Sachgebiet - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Markt 18
39435 Egeln

Frau Hackel
Telefon (039268) 944-195