Aufgrabungsgenehmigung


Allgemeine Informationen

Aufgrabungen von:

- Straßen, Gehwege, öffentliche Verkehrsflächen, Grünflächen und Parkflächen 

sind genehmigungspflichtig.

Die Antragstellung muss vor Beginn der Aufgrabung erfolgen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Sachgebiet - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Markt 18
39435 Egeln

Frau Jahn
Telefon (039268) 944-196