Gemeinde Wolmirsleben

Vorschaubild Gemeinde Wolmirsleben

Knut Kluczka (Ortsbürgermeister)

Chaussee 17
39435 Wolmirsleben

Homepage: www.wolmirsleben.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr
Tel. 039268/2379


Kirche Sankt Nicolai (Foto: Thomas Agit)

In Sachen Freizeit und Erholung hat Wolmirsleben mit seinem "Großen Schachtsee" viel zu bieten. Der internationale Campingplatz ist heute ein beliebtes Erholungsgebiet und einst durch bergbaubedingte Bodensenkungen entstanden. Ein Radweg entlang der Bode bis nach Staßfurt ist schon längst fest in den Händen der naturbewussten Radtouristen. Mehrere kleine Seen gehören zu den Fischgründen zahlreicher Angler. Die Sehenswürdigkeiten des 937 erstmals erwähnten Ortes stellen die Kirchen "St. Nicolai" und "St. Johannis Baptist" dar.

(Foto: Thomas Agit)


Aktuelle Meldungen

Informationen zur Verbandsgemeindebürgermeisterwahl und zu den Bürgermeisterwahlen 2023

(26.07.2023)

Am Sonntag, 03. September 2023, ist Wahltag in der Verbandsgemeinde Egelner Mulde.
Es wird die hauptamtliche Verbandsgemeindebürgermeisterin / der hauptamtliche Verbandsgemeindebürgermeister gewählt und in den Gemeinden Bördeaue, Börde-Hakel und Wolmirsleben, jeweils für die Dauer von von 7 Jahren, die ehrenamtliche Bürgermeisterin / der ehrenamtliche Bürgermeister.
 

Das Wahlgebiet ist in 10 Wahlbezirke unterteilt. Alle Wahlberechtigten werden per Wahlbenachrichtigung informiert. In dieser Benachrichtigung sind neben der oder den Wahlarten auch der entsprechende Wahlbezirk und das Wahllokal festgelegt. Wahlberechtigt sind alle Einwohner der Verbandsgemeinde Egelner Mulde bzw. alle Einwohner der betreffenden Gemeinden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im entsprechenden Wahlgebiet inne haben. Alle Wahlberechtigten haben für die jeweilige Wahlart je eine Stimme. 

 

Sollten Sie am Wahltag verhindert sind, um in Ihrem Wahlraum zu wählen, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag kann schriftlich, durch persönliche Vorsprache oder ganz einfach Online über die Webseite der Verbandsgemeinde Egelner Mulde gestellt werden. 

 

Mit dem "Online Wahlscheinantrag" kann noch einfacher und schneller der Antrag auf die Erteilung eines Wahlscheins mit entsprechenden Briefwahlunterlagen erfolgen. Sie nutzen als Wahlberechtigter ein Onlineformular für die Erfassung Ihrer Antragsdaten. Alle notwendigen Daten finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Mit der Ergänzung um das Geburtsdatum sowie der E-Mail-Adresse und einem weiteren Klick auf Versenden ist die Beantragung für Sie schon erledigt. Das Stellen eines elektronischen Wahlscheinantrags als Bevollmächtigter für eine/n Andere/n ist unzulässig! In diesem Fall nutzen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. 
Die übermittelten Daten werden im Falle eine Onlineantrags automatisch an das Wahlbüro der Verwaltung weitergeleitet und können von den Sachbearbeitern medienbruchfrei weiterverarbeitet werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

 

Für eine schriftliche Beantragung können Sie den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag verwenden. Dort finden Sie auch eine Vollmacht zur Stellung des Antrags bzw. zur Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine andere Person. 

 

Für die Onlinebeantragung können Sie den folgenden Link "Online Wahlscheinantrag" verwenden oder Sie scannen mit Ihrem Smartphone den QR-Code, welcher auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist.

 

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden in der Regel auf dem Postweg übersandt. Die Briefwahlunterlagen können aber auch persönlich bei der Verbandsgemeinde im Bürgerservice abgeholt werden. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt während der üblichen Dienstzeiten des Bürgerservices. Mit den ausgehändigten Briefwahlunterlagen besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe direkt Vor-Ort im Bürgerservice. 
Wahlscheinanträge werden nur bis Freitag, 01. September 2023, 18.00 Uhr, oder bei nachgewiesener unverschuldeter Abwesenheit auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr entgegengenommen. Für den rechtzeitigen Zugang der Briefwahlunterlagen hat die Wählerin oder der Wähler selbst zu sorgen. Verlorene Wahlscheine können nicht ersetzt werden.

 

Stellenausschreibungen

 

Amtliche Bekanntmachungen 

 

 

Bekanntmachung der Termine zur Vorstellung und Zulassung der Bewerber

Foto zur Meldung: Informationen zur Verbandsgemeindebürgermeisterwahl und zu den Bürgermeisterwahlen 2023
Foto: Informationen zur Verbandsgemeindebürgermeisterwahl und zu den Bürgermeisterwahlen 2023


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