Aktuelle CORONA-Informationen


Aktuelle Fallzahlen des Salzlandkreises 

 

Wichtige CORONA-Virus Informationen des Salzlandkreises

 

Klicken Sie hier, um die Inhalte von "salzlandkreis.maps.arcgis.com" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "salzlandkreis.maps.arcgis.com"

Dashboard des Salzlandkreises (optimiert für PC/Laptop)

Dashboard des Salzlandkreises (optimiert für mobile Endgeräte)

 

 


Aktuelle Meldungen

Aufklärungsmerkblatt für die Corona-Schutzimpfung

(06.12.2021)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

für Ihre bevorstehende Corona-Schutzimpfung veröffentlichen wir hier das Aufklärungsmerkblatt. Sie können es ausfüllen und ausdrucken und dann mit zu Ihrem Impftermin nehmen.

 

Bleiben Sie gesund.

 

Ihr Verbandsgemeindebürgermeister

Michael Stöhr

[Aufklärungsbogen]

„Bundesnotbremse“ seit heute in Kraft getreten!

(23.04.2021)

Seit heute gelten bundesweit einheitliche Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Eine kurze Übersicht der wichtigsten Regelungen ergibt sich aus dem als Anlage zu dieser Meldung beigefügten Schaubild. In der weiteren Anlage befindet sich das Bundesgesetzblatt vom 22.04.2021 mit dem entsprechenden Gesetzestext.

Was bedeuten die Regelungen für uns im Salzlandkreis bzw. in der Verbandsgemeinde Egelner Mulde?

 

 

Ihr

 

Michael Stöhr

Verbandsgemeindebürgermeister

[Schaubild]

[Bundesgesetzblatt]

Corona-Hotline des Impfzentrums in Staßfurt

(16.02.2021)

Der Salzlandkreis unterbreitet für Härtefälle ein neues Angebot: Jene Senioren über 80 Jahre im Kreisgebiet, die zu Hause leben und anderweitig keinen Zugang zu Terminen über die zentralen Stellen erlangen, sollen ab sofort auch über die eigene Hotline des Landkreis-Impfzentrums individuelle Termine vereinbaren können.

Die Landkreis-Hotline für das regionale Impfzentrum in Staßfurt, Bodestraße 11, ist unter der Telefon-Nummer 03471 684-2686 von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, zu erreichen.

 

 

Informationsschreiben des Landrates zur Impfstrategie

(26.01.2021)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

untenstehend wird das Informationsschreiben des Landrates zur Erklärung der Impfstrategie des Salzlandkreises veröffentlicht.

 

 

[Informationsschreiben des Landrates]

Schließung der Verwaltung

(29.10.2020)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen ist die Verwaltung der Verbandsgemeinde Egelner Mulde für den Publikumsverkehr geschlossen.

Ihr Anliegen übermitteln Sie uns bitte per Telefon, Fax oder E-Mail.

Terminvereinbarungen mit den Mitarbeitern sind aber weiterhin möglich:

 

 

Im Rathaus ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Besucher haben sich in die ausliegenden Fragebögen einzutragen.

 

Michael Stöhr

Verbandsgemeindebürgermeister

Corona-Informationen

(21.10.2020)

Um immer auf dem aktuellen Stand zu sein, ist die Homepage der Verbandsgemeinde mit der Corona-Seite des Salzlandkreises verknüpft. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Sie können wählen, mit welchem Endgerät (PC oder mobil) Sie auf die Daten zugreifen. Diese Seite erreichen Sie nebenstehend im Schnellzugriff unter dem Button „Corona-Info“.

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.

 

Michael Stöhr

Verbandsgemeindebürgermeister

Vorsichtige Corona-Lockerungen angesichts der bevorstehenden kalten Jahreszeit

(17.09.2020)

Sachsen-Anhalt setzt weiter auf eine verantwortungsvolle Rückführung der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen.

 

Künftig kann der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Nutzung geeigneter Abtrennvorrichtungen wie Plexiglaswänden unterschritten werden. Wo sich keine Abstandsregelungen sicherstellen lassen, muss der Infektionsschutz durch Zugangsbeschränkungen bzw. Einlasskontrollen erfolgen, um sicherzustellen, dass sich im Innen- und Außenbereich nur so viele Besucher aufhalten, dass Ansammlungen von mehr als zehn Personen vermieden werden. Zudem ist das Führen einer Anwesenheitsliste nur noch bei Veranstaltungen und Feiern sowie in Sportstätten und Diskotheken vorgeschrieben.

 

Private Feiern bleiben bis zu 50 Personen erlaubt. Fachkundig organisierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 500 Personen, ab 1. November mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen nicht möglich sind, bleiben bis Jahresende untersagt. Für Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen können die Landkreise und kreisfreien Städte bei den zuständigen Ministerien sowie dem Gesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

 

Ab 1. November gibt es für Clubs und Diskotheken wieder eine Perspektive. Voraussetzung dafür ist, dass eine Auslastung von 60 Prozent nicht überschritten wird, Anwesenheitslisten geführt und auf Mindestabstände geachtet wird. Das Prostitutionsgewerbe kann ebenfalls mit entsprechendem Hygienekonzept wieder öffnen. Mit Blick auf die Adventszeit sind Weihnachtsmärkte, die über ein Hygienekonzept verfügen, erlaubt, wenn die pandemische Entwicklung dem nicht entgegensteht. Über Zugangsbegrenzungen oder verstärkt eingesetztes Ordnungspersonal sollen Ansammlungen von mehr als zehn Personen verhindert werden.

 

Die Verordnung tritt am 17. September in Kraft und bleibt bis 18. November gültig.

[Pressemitteilung der Landesregierung vom 15.09.2020]

[8. SARS-CoV2 Eindämmungsverordnung]

[6. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV2 Quarantäneverordnung]

Schulschließung wegen des Corona-Virus

(18.03.2020)

Auf Anweisung des Ministeriums für Bildung bleibt unsere Schule vorübergehend geschlossen.

Beginnend ab Montag, 16. März 2020.

Bitte bestellen Sie das Schulessen Ihres Kindes ab.