Giftstoffe in der Ehle
Bis alle weiteren Untersuchungen abgeschlossen sind, gibt das Umweltministerium folgende Verhaltensempfehlungen zum Schutz der Gesundheit. Diese Hinweise entsprechen den Empfehlungen des Gutachters:
- Bodenbearbeitung und der Anbau von Nutzpflanzen sollte im Abstand von 0 bis 10m zur Ehle unterbleiben.
- Ob eine Bewirtschaftung der Flächen im Abstand von 10 m - 50 m möglich ist, bleibt der Bodenuntersuchung vorbehalten.
- Kinder sollten bis auf Weiteres weder am Ufer noch im Bach spielen.
- Fische aus Ehle sollten bis auf Weiteres nicht verzehrt werden.
- Das Wasser der Ehle sollte bis auf Weiteres nicht zur Bewässerung oder zu anderen Zwecken genutzt werden.
- Private und gewerbliche Brunnen sollten bis zum Abschluss der Untersuchung nicht genutzt werden.
Das Umweltministerium hat eine Informationsseite eingerichtet, die auf die häufigsten Fragen Antworten gibt.