Aktuelle Meldung zur Notbetreuung ab 18.01.2021
Sehr geehrte Eltern,
der Anspruch auf Notbetreuung (7:25Uhr - 12.40 Uhr) gilt für den Kreis von sogenannten Schlüsselpersonen, welche in der Neunten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona Virus SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung benannt wird.
Im Anhang finden Sie einen Auszug aus der Neunten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona Virus SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
Vorläufiges Formular im Anhang.