Schuleingang: Mund-Nasen-Bedeckung

24.08.2020

Am 27. und 28. August 2020 ist ab Schuleingang das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend!

Dies gilt nicht für den Unterricht. 

 

Das Betreten des Schulgebäudes

ist nur den Schüler/innen und dem pädagogischen und technischen Personal erlaubt.

Erziehungs- und Sorgeberechtigte erhalten bei begründeten Anlässen nach schriftlicher oder telefonischer Absprache mit den Lehrerinnen einen Gesprächstermin.