Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am 24.09.2017

Verbandsgemeinde Egelner Mulde, den 28.08.2017

Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie am Wahltag verhindert sind, um in Ihrem Wahlraum zu wählen, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Diese werden ab dem 28. August 2017 ausgegeben.

Der Antrag kann schriftlich, durch persönliche Vorsprache oder über das Internet gestellt werden.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Für eine schriftliche Beantragung können Sie den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag verwenden. Dort finden Sie auch eine Vollmacht zur Stellung des Antrags bzw. zur Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine andere Person.

Für die Beantragung über das Internet verwenden Sie bitte das Kontaktformular unter der Rubrik „Politik und Verwaltung“ auf unserer Webseite www.egelnermulde.de. Dabei müssen Sie Ihre komplette Anschrift, Geburtsdatum und die Wählerverzeichnisnummer von Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angeben.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postwege übersandt. Die Briefwahlunterlagen können aber auch persönlich bei der Verbandsgemeinde abgeholt werden. Verlorene Wahlscheine können nicht ersetzt werden.

Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen möchte, muss hierzu eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Egelner Mulde.

Wahlscheinanträge werden nur bis zum 22. September 2017, 18.00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr entgegengenommen. Für den rechtzeitigen Zugang hat die Wählerin oder der Wähler selbst zu sorgen.

Die Verbandsgemeinde Egelner Mulde