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Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen

Allgemeine Informationen

Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.

Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

 

  • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. beglaubigte Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
  • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
  • anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.)
  • die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.
  • Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen)

 

 

Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden können nicht beglaubigt werden. Diese amtlichen Auszüge werden direkt aus den Personenstandsregistern gefertigt.

Rechtsgrundlagen

§§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§§ 1 und 3 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA)
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)

Notwendige Unterlagen

- bei Beglaubigungen: Original und zu beglaubigende Kopie

- bei Unterschriftsbeglaubigungen: Bundespersonalausweis oder Reisepass sowie das Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist

Kosten

 

1. Ausfertigung: 6,00 € je Seite
Ab der 2. und für jede weitere Ausfertigung: 2,50 € je Seite

 

Ansprechpartner
Bürgerservice
Markt 18
39435 Egeln
Herr Lachmuth
Telefon (039268) 944-191
Frau Zwintzscher
Telefon (039268) 944-192
Frau Gumtz
Telefon (039268) 944-193