Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (Gestattung)


Allgemeine Informationen

Wer innerhalb der Verbandsgemeinde Egelner Mulde aus besonderem Anlass und nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss dies spätestens zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit beim Bürgerservice der Verbandsgemeinde Egelner Mulde anzeigen.

Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzzeitiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, dass außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. (z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen)

 

Hinweis:

Nicht anzeigepflichtig ist, wer bereits eine Reisegewerbekarte für das anzuzeigende Gaststättengewerbe besitzt.


Rechtsgrundlagen

1. Gewerbeordnung

2. Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt

 


Notwendige Unterlagen

Vollständig ausgefüllte Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (siehe Formulare)


Gebühren

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

je nach Verwaltungsaufwand 20,- bis 200,- €


>>derzeit 32,- € <<

 


Ansprechpartner

Bürgerservice
Markt 18
39435 Egeln

Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).