Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen


Allgemeine Informationen

Sondernutzungen umfassen zum Beispiel

- Aufstellung von Gerüsten, Containern, Verkaufswagen und Verkaufsständen aller Art
- Ablagerungen von Baustoffen und Bauschutt

entsprechend den einzelnen Gemeindesatzungen.

Die Antragstellung muss vor Beginn der Sondernutzung erfolgen.

Rechtsgrundlagen


Gebühren

entsprechend des Gebührentarifs für Sondernutzungen (Anlage der Sondernutzungsgebührensatzungen der einzelnen Orte)


Ansprechpartner

Bau- und Ordnungsamt
Markt 18
39435 Egeln

Formulare

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