Untersuchungsberechtigungsschein


Allgemeine Informationen

- persönliche Vorsprache des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig - Untersuchungsberechtigungsscheine können nur bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden!

Notwendige Unterlagen

- soweit vorhanden, Ausweisdokument

Ansprechpartner

Bürgerservice
Markt 18
39435 Egeln