Kinderreisepass


Allgemeine Informationen

Für Auslandsreisen kann, für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Dieser ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist.

 

Seit dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

 

Weitere Hinweise


Rechtsgrundlagen

1. Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) (Ausweispflicht und Gültigkeitsdauer)

 

 


Notwendige Unterlagen

 

 

 


Gebühren

- Neuausstellung 13,00 €

- Verlängerung 6,00 €


Ansprechpartner

Bürgerservice
Markt 18
39435 Egeln

Herr Lachmuth
Telefon (039268) 944-191


Formulare

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