Marktfestsetzung (Märkte, Ausstellungen, Messen)


Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig Marktveranstaltungen wie

 

organisiert und durchführt, kann hierfür eine Festsetzung der Veranstaltung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung beantragen. Die Festsetzung hat zur Folge, dass die Veranstaltung unter bestimmten Vergünstigungen (Privilegien) durchgeführt werden kann. Diese Privilegien werden als Marktprivilegien bezeichnet. Diese sogenannten Marktprivilegien stellen von bestimmten Ver- und Geboten sowie sonstigen Beschränkungen für die festgesetzte Veranstaltung frei. Beispiele für Marktprivilegien sind:

 

Voraussetzungen für die Erteilung einer Marktfestsetzung

 

Wer kann eine Marktfestsetzung beantragen?

Eine Festsetzung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung kann von

die gewerbsmäßig Märkte oder sonstige Verkaufsveranstaltung organisiert und durchführt, beantragt werden.

 

Was muss ich sonst noch beachten?

Zur Genehmigung Ihres Antrages müssen unter Umständen noch andere Behörden, wie zum Beispiel die Baubehörde oder die Straßenverkehrsbehörde, an der Prüfung Ihres Antrages beteiligt werden. Ihr Antrag sollte daher vier Wochen vor dem eigentlichen Veranstaltungstermin bei der Ordnungsbehörde/Gewerbemeldestelle vorliegen.


Rechtsgrundlagen

1. Gewerbeordnung  - Titel IV -


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

4-6 Wochen

Gebühren

Die Marktfestsetzung kostet zwischen 50 und 750 Euro. Die genaue Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Antragsbearbeitung erforderlichen Verwaltungsaufwand.

Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die Festsetzung wird erst nach Eingang der Gebühr auf der im Bescheid angegebenen Bankverbindung erteilt. 


Ansprechpartner

Bürgerservice
Markt 18
39435 Egeln

Formulare

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