Aufgrabungsgenehmigung


Allgemeine Informationen

Aufgrabungen von:

- Straßen, Gehwege, öffentliche Verkehrsflächen, Grünflächen und Parkflächen

sind genehmigungspflichtig.

Die Antragstellung muss vor Beginn der Aufgrabung erfolgen.

Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Bau- und Ordnungsamt
Markt 18
39435 Egeln