Annahme von Anträgen für Ausstellung von Urkunden durch das Standesamt


Allgemeine Informationen

Anforderung einer Urkunde aus dem Sterbebuch: - kann nur von dem Ehegatten des(r) Verstorbenen verlangt werden sowie von seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Die gewünschte Urkunde stellt das Standesamt aus, das den Tod beurkundet hat. Ist Ihnen dieses nicht bekannt, wenden Sie sich an den für Ihre Stadt oder Gemeinde zuständigen Standesbeamten. Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtenbuch: - Eine Urkunde aus dem Geburtenbuch kann nur von der eingetragenen Person (Kind) verlangt werden sowie von seinem Ehegatten, seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Die gewünschte Urkunde stellt das Standesamt aus, das die Geburt des Kindes beurkundet hat. Ist Ihnen dieses nicht bekannt, wenden Sie sich an den für Ihre Stadt oder Gemeinde zuständigen Standesbeamten. Anforderung einer Urkunde aus dem Familien- oder dem Heiratsbuch: - Eine Urkunde aus dem Familien- oder dem Heiratsbuch kann nur von einer eingetragenen Person verlangt werden sowie von seinem Ehegatten, seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse geltend machen können. Beurkundungen zu einer Ehe oder zur Namensführung von Ehegatten erfolgen in den alten Bundesländern seit 1958, in den neuen Bundesländern seit dem 03.10.1990 im Familienbuch. Zur Anforderung einer Urkunde aus dem Familienbuch wenden Sie sich bitte an den für Ihre Stadt oder Gemeinde zuständigen Standesbeamten. Ist für die Ehegatten kein Familienbuch angelegt worden, stellt das Standesamt, das die Eheschließung im Heiratsbuch beurkundet hat, Heiratsurkunden aus.


Rechtsgrundlagen

§ 61 Personenstandsgesetz


Gebühren

Urkunde aus dem Sterbebuch: 7,00 € Urkunde aus dem Geburtenbuch: - Geburts- oder Abstammungsurkunde sowie beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch 7,00 € - Geburtsschein 5,00 € Urkunde aus dem Familien- oder dem Heiratsbuch: - beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch 8,00 € - Heiratsurkunde 7,00 € gilt für alle aufgeführten Urkunden: Benötigen Sie mehr als ein Exemplar derselben Urkunde, kostet jedes weitere Stück nur noch die Hälfte der Grundgebühr. Von der Gebühr befreit sind Urkunden, die für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung oder zur Beantragung von Sozialhilfe oder von Ausbildungszulagen benötigt werden.


Ansprechpartner

Bürgerservice
Markt 18
39435 Egeln

Formulare

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